|
Gewährung der Steuerbefreiung
Der Verein der Freunde des Dolpo wurde als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Als solcher ist er von der Bezahlung der Eidgenössischen-, der Kantonalen- und der Gemeindesteuern befreit.
Er ist ebenfalls von der Bezahlung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern befreit.
Spenden zu Gunsten des Vereins können somit steuerlich geltend gemacht werden und sind, entsprechend des einbezahlten Betrages von der Einkommenssteuer abziehbar.
|